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Legal Information

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der TRODAT GmbH, Linzer Str. 156, A-4600 Wels

 

 

1. Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TRODAT GmbH., im Folgenden kurz „Trodat“ genannt, bilden einen integrierten Bestandteil eines jeden Angebotes und  Vertrages, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Etwaige anderslautende Einkaufs-bedingungen des Auftraggebers sind unwirksam.

 

2. Verkaufsbedingungen

2.1. Angebot und Preise
Die Preise sind, wenn nicht anders vereinbart, Nettopreise ab dem Sitz der Lieferfirma in A-4600 Wels, Linzer Str. 156, ohne Fracht und ohne Nachlass. Es haben jene Preise Gültigkeit, die dem letzten über-sandten Angebot von Trodat entsprechen. Angebote von Trodat sind, wie immer sie erfolgen, für Trodat stets freibleibend und widerruflich.

 

2.2.     Bestellung und Auftragsbestätigung:

 

2.2.1.  Falls nichts anderes vereinbart, gilt der  Mindestbestellwert gemäß aktueller Preisliste

2.2.2. Bestellungen des Kunden müssen in schriftlicher Form an Trodat  übermittelt werden und gelten nur dann als anerkannt, wenn sie von Trodat ebenfalls schriftlich bestätigt werden oder eine Lieferung an den Kunden abgesandt wird. Sondervereinbarungen auch mit Vertretern bzw. Repräsentanten von Trodat, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Trodat.

 

2.3.     Lieferbedingungen:
Falls nichts anderes vereinbart gelten die Lieferbedingungen gemäß aktueller Preisliste.

 

2.4.     Umfang der Lieferung:
Für den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Trodat maßgebend. Eine Mengentoleranz von +/- 10% der Gesamtbestellmenge gilt als vereinbart.

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2.5.     Abrufaufträge:
Bei Abrufaufträgen ist Trodat berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies logistisch noch möglich ist.  Darüberhinaus obliegt Trodat das Recht, nicht fristgerecht abgerufene  Aufträge  unter Wahrung einer Nachfristsetzung von 14 Tagen sofort fällig zu stellen.

 

2.6.     Höhere Gewalt:
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die Trodat nicht zu vertreten hat und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen Trodat, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung samt angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

3. Lieferzeit

 

3.1.           Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Trodat. Erfolgt eine solche nicht, dann mit dem Tag an welchem Trodat  die Bestellung annimmt. Sie wird jedoch mit der Klärung aller Einzelheiten der Ausführung bzw. bei von Trodat durchzuführenden Veredelungsmaßnahmen bis zum Einlangen des fehlerfreien Vormaterials gehemmt. Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Versandbereite Ware muss sofort abgeholt werden. Wenn die Ware ohne Verschulden von Trodat nicht rechtzeitig abgesandt werden kann, gelten die Lieferzeiten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

 

3.2.           Lieferfristen und Liefertermine sind aufgrund möglicher Engpässe der Produktionskapazitäten immer nur freibleibend.

 

3.3.           Trodat ist zu Teil- und Vorlieferungen berechtigt. Eine an sich berechtigte, einer Nachfristsetzung folgende Rücktrittserklärung des Kunden bleibt ohne Wirkung auf die erfolgten Teil- und Vorlieferungen.

 

 

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4. Erfüllungsort und Gefahrenübergang

4.1.           Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist das Produktionswerk von Trodat in A-4600 Wels, bzw. die  Trodat -Niederlassung im jeweiligen Absatzmarkt.

 

4.2.           Der Gefahrenübergang für die Lieferung erfolgt, falls nichts anderes vereinbart wurde, mit der Übergabe des Liefergegen-standes an den Frächter; dies gilt auch bei Teillieferungen.

 

4.3.           Wird im Einzelnen nichts anderes vereinbart, erfolgen Versand und Versandart ausschließlich nach Wahl von Trodat. Trodat arrangiert den Transport und übernimmt die Kosten der Transportverpackung. Weitere Kosten, wie z.B. Kosten für Spezialverpackung, Mehr-kosten für Einzelsendungen, Fracht etc. gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Ebenso trägt der Kunde allfällige Zölle, Umsatzsteuern, Grenzabgaben etc., und zwar auch dann, wenn die Auftragserteilung für den Transport im Einzelfall durch Trodat erfolgt.

 

4.4.           Bei Lieferverzögerungen aus Umständen, die der Besteller (Kunde) zu vertreten hat, gehen die Preis- und Leistungsgefahr auch im Fall des zufälligen Unterganges, bereits bei Abgabe der Meldung der Abholbereitschaft durch Trodat auf den Besteller (Kunden) über. Im Falle einer Lieferverzögerung aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, werden diesem nach Anzeige der Versand-bereitschaft durch Trodat, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet.

 

 

5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingung

5.1.           Die vereinbarten Preise verstehen sich stets exklusive Umsatzsteuer ab Sitz von Trodat in A-4600 Wels.
Alle Zahlungen haben, sofern nichts anderes vereinbart, bar, spesenfrei und ohne Abzug zu erfolgen. Die Geltendmachung von Gegenforderungen durch Aufrechnung oder durch Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Besteller (Kunden) ist ausgeschlossen.

 

 

 

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5.2.           Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart (z. B. Scheckzahlung), nur auf das Bankkonto von Trodat erfolgen.

 

5.3.           Zahlungen werden stets zunächst auf die Kosten (Mahnspesen, Prozesskosten, etc.), sodann auf die Zinsen und zuletzt auf das Kapital, und zwar auf die jeweils älteste Schuld, angerechnet. Entgegenstehende Widmungen des Kunden sind unwirksam. Werden Ratenzahlungen vereinbart, so wird bei Nichtzahlung auch nur einer Rate der gesamte noch offene Betrag fällig. Schecks und  Wechsel werden nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, jedoch nicht an Zahlung statt, angenommen. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung, und zwar zu der Valuta, unter der sie Trodat von der Bank gutgebracht werden. Trodat kann angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechseln ohne Angabe von Gründen ablehnen.

 

5.4.           Zahlungsbedingungen:
Falls nichts anderes vereinbart gilt die Zahlungsbedingung gemäß aktueller Preisliste.

 

 

6. Verzugsfolgen / Auftragsablehnung

6.1.           Trodat ist jederzeit nach Auftragsannahme und ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, die vereinbarte (Teil-) Leistung bzw. die (Teil-) Lieferung zu verweigern, wenn der Besteller (Kunde) in Zahlungs-verzug gerät oder wenn ihr Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden, durch welche ihre Forderungen nicht oder nicht mehr ausreichend gesichert erscheint.

 

6.2.           Bei Überschreitung eines Zahlungszieles gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer besonderen Benachrichtigung durch Trodat bedarf. In diesem Fall ist Trodat jederzeit berechtigt, alle vereinbarten Zahlungsziele - auch für etwa laufende Akzepte - außer Kraft zu setzen und die Forderung sofort fällig zu stellen.

 

 

 

 

 

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6.3.           Bei Zahlungsverzug  hat der Kunde von fälligen Beträgen Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Refinanzierungskosten, mindestens jedoch in der Höhe von 11% zuzüglich des jeweils aktuellen Basiszinsatzes p.a.  (zuzüglich USt) zu entrichten. Es sind auch die außergerichtlichen Mahn- und Inkassospesen einschließlich die der Einschaltung eines Rechtsbeistandes oder eines Inkassobüros vom Kunden zu tragen.

 

6.4.           Eingeräumte Rabatte und Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.

 

 

7. Lieferung an Dritte

Wünscht der Kunde im Rahmen einer von ihm getätigten Bestellung, dass die betreffende Lieferung oder Teile hievon an Dritte (z. B. Tochter-unternehmen des Kunden, Vertriebspartner, etc.) geliefert und fakturiert werden, so haftet der Kunde neben dem Dritten dennoch weiterhin als Vertragspartner. Ebenso ist Trodat berechtigt, etwaige Mehrkosten  für Verpackung und Transport gesondert in Rechnung zu stellen.

 

 

8. Gewährleistung

8.1.           Im Reklamationsfall ist der Kunde verpflichtet, das beanstandete Liefergut sachgemäß zu lagern und bis zur Klärung der Angelegenheit zur Verfügung zu halten. Gegebenenfalls kann eine Retourlieferung des beanstandeten Liefergutes auf Kosten und Gefahren des Kunden durch denselben nach Absprache mit Trodat durchgeführt werden. Falls die Reklamation berechtigt ist, werden die Kosten von Trodat rückerstattet. Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf eines Monats nach schriftlicher Zurückweisung durch Trodat.

 

8.2.           Trodat hat das Recht, sich von allen allfälligen Ansprüchen auf angemessene Preisminderung dadurch zu befreien, dass sie in einer angemessenen Frist und in einer für den Kunden zumutbaren Weise die mangelhafte Sache verbessert oder das Fehlende nachbringt. Mängel eines Teiles der Lieferung (Auftrag) berechtigen nicht, die gesamte Sendung zur Verfügung zu stellen.

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8.3.           Trodat haftet nicht für Mängel und das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn die Ursache hiefür in dem uns vom Besteller zur Verfügung gestellten Material liegt. Desgleichen sind insoweit, und auch immer dann, wenn keine Originalteile von Trodat verwendet werden, Schadenersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen.

 

8.4.           Offene und versteckte Mängel sind unverzüglich nach Wahr-nehmung Trodat anzuzeigen. Mängelrügen haben stets schriftlich zu erfolgen. Die Gewährleistungsfrist endet - auch bei versteckten Mängeln - mit Beginn der Ver- bzw. Bearbeitung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Empfang der Ware. Die gesetzliche Ver-mutung der Mangelhaftigkeit des § 924 2. und 3. Satz ABGB gilt nicht.

 

8.5.           Eine Mängelbehebung führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungspflicht, außer der Mangel ist nachweislich nicht behoben worden.

 

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1             Alle Liefergegenstände verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (einschließlich Zinsen und Kosten) aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Trodat Eigentum von Trodat (Vorbehaltsware). Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an Trodat bis zur Höhe der Trodat zustehenden Kaufpreisforderung samt Zinsen und Kosten zahlungshalber abgetreten. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Waren oder eine Abtretung der Forderungen aus dem Weiter-verkauf dieser Ware ist nicht gestattet.

 

9.2             Es besteht Einigkeit, dass Trodat an dem Material, das vom Kunden zur Be- oder Verarbeitung zur Verfügung gestellt ist und dadurch in den unmittelbaren bzw. mittelbaren Besitz von Trodat gelangt, ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht erwirbt. Dieses Pfandrecht gilt  für sämtliche  Forderungen von Trodat gegenüber dem Kunden.

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Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf künftige und bedingte Forderungen und erlischt, sobald das Material aus dem unmittelbaren oder mittelbaren Besitz von Trodat  durch deren Aktivitäten gelangt. Für die Verwertung des Pfandes gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Wert des Pfandes durch einen von Trodat zu bestimmenden Sachver-ständigen verbindlich festgelegt wird.

 

9.3.     Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung von Trodat-Ware mit anderem Material erwirbt Trodat  Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem des anderen Materials. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf das neue Erzeugnis. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt - gegebenenfalls in Höhe des Miteigentumsanteiles von Trodat - zur Sicherung an Trodat ab.

 

10. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Kunden wegen einer Vertragsverletzung von Trodat, beispielsweise wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges sind ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht zumindest eine grob fahrlässige Schadensverursachung durch Trodat beweist. Trodat haftet nicht für Dritte sowie für Folgeschäden.

11. Sonstiges

11.1.   Sämtliches vom Kunden oder in dessen Auftrag an Trodat zur Ver- oder Bearbeitung bzw. zur Veredelung geliefertes Vormaterial ist gemäß Incoterms 2000 „DDP Wels“ (frei Haus Trodat, verzollt, versteuert) bereitzustellen.

 

11.2.       Im Falle einer Weitergabe bzw. eines Verkaufes der von Trodat gelieferten Ware an Dritte ist der Kunde verpflichtet, den Erwerber über die sachgemäße Verwendung bzw. Handhabung der Ware zu informieren.

 

 

 

 

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11.3.       Der Kunde ist nicht berechtigt, auf seinen Produkten, Ankündigun-gen, Werbe- und Geschäftsunterlagen etc., den Firmennamen oder einen Bestandteil des Firmennamens von Trodat oder einen sonstigen Hinweis auf den Firmennamen von Trodat ohne ausdrückliche schriftliche Ermächtigung von Trodat zu verwenden

 

11.4.       Zur Abtretung der Forderung an Dritte ist der Kunde in keinem Fall befugt.

 

11.5.       Auf jedes Angebot und jeden Vertrag sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie deren Bestehen oder Nichtbestehen, findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privat-rechts sowie unter Ausschluss der Anwendung des Überein-kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den inter-nationalen Warenkauf ("UN Kaufrecht") Anwendung. Für den Fall von Streitigkeiten unterwerfen sich der Kunde und Trodat ausschließlich der örtlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wels und verzichten auf einen allenfalls anderen ordentlichen Gerichtsstand.

 

11.6.       Sämtliche Zusatzvereinbarungen bzw. Informationen und Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und können nur dann als ordnungsgemäß von Trodat akzeptiert werden, wenn sie an Trodat GmbH, Linzer Str. 156, A-4600 Wels, z. Hd. „Customer Service“ übermittelt werden. Nur dies gilt als Zustelladresse für Trodat mit entsprechender Rechtswirkung.

 

11.7.       Die vorstehenden  Bestimmungen gelten auch bei Lieferungen und Leistungen anderer als vertragsgemäßer Ware.

 

11.8.       Frühere Verkaufs- und Lieferbedingungen von Trodat treten hiermit außer Kraft.

 

11.9.       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch in Englisch erhältlich.

 

 

 

 

 

 

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